Aufgenommen werden vorrangig Personen:
- aus dem Landkreis Göttingen und den Einzugsgebieten der Kliniken Göttingen, Königslutter und Hildesheim, um ein größtmögliches Maß an Gemeindenähe zu gewährleisten;
- die volljährig sind;
- die nicht oder nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind;
- die entgiftet sind;
- die aufgrund ihrer Behinderung derart beeinträchtigt sind, dass sie mindestens der vorübergehenden stationären Betreuung in einer besonderen Wohnform bedürfen;
- die nicht mehr oder noch nicht einer medizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation durch einen Reha- Träger bedürfen;
- die zu einer Rehabilitation mit den Angeboten der Einrichtung bereit sind;
bei denen, aufgrund der Behinderung, Eigengefährdungstendenzen bestehen.