Aufgenommen werden vorrangig Personen:

  • aus dem Landkreis Göttingen und den Einzugsgebieten der Kliniken Göttingen, Königslutter und Hildesheim, um ein größtmögliches Maß an Gemeindenähe zu gewährleisten;
  • die volljährig sind;
  • die nicht oder nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind;
  • die entgiftet sind;
  • die aufgrund ihrer Behinderung derart beeinträchtigt sind, dass sie mindestens der vorübergehenden stationären Betreuung in einer besonderen Wohnform bedürfen;
  • die nicht mehr oder noch nicht einer medizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation durch einen Reha- Träger bedürfen;
  • die zu einer Rehabilitation mit den Angeboten der Einrichtung bereit sind;

bei denen, aufgrund der Behinderung, Eigengefährdungstendenzen bestehen.